Haftungsfreistellung - Kreditlexikon

Der Begriff Haftungsfreistellung taucht in Verbindung mit Darlehen der KfW auf und beschreibt eine Vereinbarung über die Verteilung des Risikos aus ausgereichten Förderkrediten zwischen der KfW und dem durchleitenden Institut (Hausbank des Kreditnehmers). Die Haftung des Kreditnehmers wird durch eine solche Haftungsfreistellung nicht berührt.

Der Bund unterstützt über die staatseigene KfW unter anderem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer durch unterschiedlichste, zinsvergünstigte Förderkredite. Dadurch soll auch jungen Unternehmen und Existenzgründern, die weder über ausreichendes Eigenkapital noch über werthaltige Sicherheiten zur Absicherung eines regulären Bankkredites verfügen, die notwendige Kapitalbeschaffung ermöglicht werden. Doch die KfW reicht diese Förderkredite nicht direkt an den Kreditnehmer aus, sondern stellt – nach Befürwortung des Kredites durch die Hausbank – dem einreichenden Institut die Mittel zur Weiterleitung ihres Kunden zur Verfügung. Doch das einreichende Institut (die Hausbank) hat bei einer solchen Kreditvergabe nicht nur die Funktion des Kreditprüfers und Durchleiters, sondern haftet gegenüber der KfW für die Kreditrückführung. Da vermutlich durch die Haftungsfunktion der Hausbank mancher Antrag auf einen Förderkredit aufgrund des nicht werthaltig zu besichernden Kreditrisikos abgelehnt werden würde, wurde die Haftungsfreistellung ins Spiel gebracht.

Je nach der Kreditart übernimmt die KfW durch eine Haftungsfreistellung zwischen vierzig und achtzig Prozent des Kreditrisikos. Das verbleibende Risiko verbleibt bei der Hausbank. Auch bei einer Haftungsfreistellung haftet der Kreditnehmer selbstverständlich in vollem Umfang für den Kredit. Im Insolvenzfall werden die Sicherheiten verwertet und der Erlös entsprechend der Haftungsverteilung zwischen der KfW und der Hausbank aufgeteilt.

Die größte Haftungsfreistellung wird beim ERP-Gründerkredit-Universell eingeräumt, dessen Ausfallrisiko die KfW obligatorisch in Höhe von 80 Prozent übernimmt. Bei dem ERP-Gründerkredit-Startgeld ist hingegen eine Haftungsfreistellung generell nicht möglich. Für Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen der KfW können auf Antrag der Hausbank in den neuen Bundesländern Haftungsfreistellungen bis zu 50 Prozent, in den alten Ländern bis zu 40 Prozent erteilt werden.

Weitergehende Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Förderdatenbank und Das Unternehmensportal

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