Kreditfähigkeit - Kreditlexikon

Kreditfähig ist grundsätzlich jede Person, der es erlaubt ist, einen Kredit bei einer Bank, Sparkasse oder einem Kreditinstitut zu bekommen.

Jede Person, welche voll Geschäftsfähig ist, – in Deutschland in der Regel mit Vollendung des 21.Lebensjahres – und nicht unter Betreuung steht, hat das Recht einen Kredit zu beantragen.

Eine wichtige Voraussetzung für die Vergabe eines Kredites ist auch, das der Antragsteller über die nötigen Mittel verfügt, den Kredit und die damit anfallenden Zusatzkosten – wie Gebühren und Zinsen – in dem festgesetzten Zeitraum wieder zurückzuzahlen. Bei kleineren Krediten mit einer kurzen Laufzeit reicht den meisten Kreditinstituten der Nachweis eines regelmäßigen Einkommens als Sicherheit aus.

Wenn es sich um ein größeres Darlehen mit einer längeren Laufzeit handelt, verlangen die Banken für gewöhnlich weitere Sicherheiten. Das kann z.B eine Lebensversicherung oder eine Immobilie sein. Aber auch vorhandenes Vermögen wird als Sicherheit anerkannt.

Zu ihrer eigenen Sicherheit holen die Banken aber auch Informationen über den Kreditnehmer bei der Schufa ein. Sollte der Kreditnehmer dort einen negativen Eintrag haben, entscheidet die Bank, ob sie diesem Kreditnehmer den gewünschten Kredit gewähren möchte oder diesen ablehnt.

Da die Kreditfähigkeit in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist, und somit bei den verschiedenen Banken, Sparkassen und Kreditinstituten unterschiedlich bewertet und gehandhabt wird, kann es sein, das eine Bank den gewünschten Kredit ablehnt, ein anderes Kreditinstitut diesen Kredit aber bewilligt.

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