Nachrangdarlehen - Kreditlexikon

Nachrangdarlehen kommen hauptsächlich bei der Finanzierung von Unternehmen vor. Es sind Darlehen, die ohne Stellung einer Kreditsicherheit gewährt werden. Wenn also das Unternehmen insolvent wird, werden die Forderungen der Darlehensgeber eines Nachrangdarlehens erst nach den Forderungen der anderen Kreditgeber erfüllt.
Dafür, dass diese Darlehen nachrangig bedient werden, verlangen die Kreditgeber höhere Zinsen als z.B. für einen besser abgesicherten Kredit. Häufig findet man Nachrangdarlehen in Form von Gesellschafterdarlehen.
Die Kreditgeber von Nachrangdarlehen bestehen oft auf einer umfassenden Prüfung des Unternehmens, bevor sie den Kredit vergeben, da das Risiko höher ist als bei besser abgesicherten Darlehen.
Ein Unternehmen muss betriebswirtschaftlich genau kalkulieren, ob sich die Beantragung eines Nachrangdarlehens lohnt. Die höheren Zinsen müssen z.B. durch einen höhren Umsatz wieder ausgeglichen werden, wenn mit dem Darlehen beispielsweise die Produktivität gesteigert werden soll. Auf jeden Fall sind die Konditionen für Nachrangdarlehen besser als die für Kontokorrentkredite.
Unternehmen können auch über ein staatliches Förderprogramm durch Nachrangdarlehen gefördert werden, da über dieses Darlehen Investitionen finanziert werden können. Einen Antrag auf diese Förderung müssen die interessierten Firmen über ihre Hausbank stellen.
Dieses Programm ist vor allem für kleinere und mittlere Firmen gedacht, die gerne weiter wachsen möchten, aber nicht über ausreichendes Eigenkapital oder genug Sicherheiten verfügen, um ein klassiches Bankdarlehen aufzunehmen.

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