Sachliche Kreditsicherheit

Für ein Kreditinstitut hat Sicherheit auf ein verliehenes Vermögen selbstverständlich oberste Priorität, denn aus der verliehenen Summe soll Gewinn entstehen.
Banken und anderen Kreditinstitute stehen daher verschiedene rechtlich verbriefte Mittel zur Sicherung ihrer Darlehen zur Verfügung.
Neben der klassischen Personensicherheit in Form eines Bürgen oder Ehegatten spielt hier insbesondere die sachliche Kreditsicherheit eine herausragende Rolle.

Die sachliche Kreditsicherheit besteht im Besonderen darin, dass der Kreditnehmer Sachwerte wie etwa Wohneigentum, Wertgegenstände, im Betriebsfall Außenstände oder auch fest angelegte Geldbeträge für den Fall der Zahlungsunfähigkeit dem Kreditgeber bis zur Höhe der anfallenden Forderung überschreibt.
Das Geldinstitut minimiert somit sein Risiko im Fall nicht mehr eingehender Zahlungen seitens des Darlehensnehmers.
Bei kleineren Krediten sind meist vertraglich vereinbarte Lohnabtretungen seitens des Kreditnehmers die Regel für eine sachliche Kreditsicherheit. Man spricht hier von „Zessionen“.
Auch können bestehende Lebensversicherungen als Sicherheiten abgetreten werden, ebenso die Verpfändung von Wertpapierbeständen, was allerdings im Ermessen der Bank liegt, da Wertpapiere zumal in jüngster Zeit starken Schwankungen unterworfen sind und ihr Wert als Sicherheit zumal langfristig eher in Frage gestellt wird.
Grundbesitzer nutzen häufig die Möglichkeit einer Hypothek als sachliche Kreditsicherheit.

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