Schuldzinsenabzug - Kreditlexikon

Als Schuldzinsenabzug werden bei der Steuererklärung in Abzug vom Einkommen oder vom Unternehmensgewinn gebrachte Zinsen für laufende Kredite bezeichnet. Der Schuldzinsenabzug für Unternehmen resultiert aus der Annahme des Gesetzgebers, dass die Schuldzinsen zur Erbringung der Wirtschaftsleistung zwingend notwendig sind. Dabei ist die Kreditaufnahme des Unternehmen zur Finanzierung eines wertschöpfenden Projektes bedingt, da das Projekt nicht ausschließlich über Eigenkapital finanziert wird. Die während der Finanzierungslaufzeit anfallenden Zinsen sind daher wie andere Kosten auch zu behandeln. Bei Privatpersonen kommt ein Schuldzinsenabzug vor allem dann in Betracht, wenn Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Eine vermietete Immobilie sei durch einen Kredit (teil-)finanziert worden. Entsprechend kann die Privatperson dann die Schuldzinsen als Werbungskosten gegen die Einnahmen aus Vermietung stellen und steuerlich zum Abzug bringen.

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