Selbstschuldnerische Bürgschaft - Kreditlexikon
Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine von vielen Varianten der Bürgschaft und eine akzessorische Kreditsicherheit, die die Bank zur Sicherung ihrer Ansprüche gegen den Kreditnehmer verlangen kann. Die Bürgschaft kann nicht wie andere Kreditsicherheiten unabhängig von einem Kreditverhältnis bestehen und erlischt automatisch mit der vollständigen Rückzahlung des Kredites.
Damit die selbstschuldnerische Bürgschaft Gültigkeit hat muss ein schriftlicher Vertrag zwischen der Bank, dem Kreditnehmer und dem Bürgen geschlossen werden, in dem die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt sind. Alle Vertragspartner müssen namentlich genannt werden.
Es kann nur auf einen schriftlichen Vertrag verzichtet werden, wenn es sich bei dem Kreditnehmer und dem Bürgen um Kaufleute handelt, die die Bürgschaft im Rahmen ihres üblichen Handelsgeschäftes abschließen.
Wenn der Kreditnehmer während der Vertragslaufzeit seinen Verpflichtungen nicht nachkommt greift die Bank auf die Kreditsicherheit zurück, indem sie den Bürgen zur sofortigen Tilgung der Kreditschuld auffordert. Die Bezeichnung selbstschuldnerisch drückt hierbei aus, dass der Bürge kein Recht hat die Einrede auf Vorausklage geltend zu machen und die Rückzahlung der Kreditschuld zu verweigern. Er muss unmittelbar nach Aufforderung der Bank die ausstehende Tilgungsleistung erbringen und kann von der Bank nicht etwa verlangen zur Eintreibung der Kreditschuld eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kreditnehmers zu veranlassen.
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