Endfälliges Darlehen - Kreditlexikon

Ein endfälliges Darlehen ist ein Darlehen, das nicht laufend getilgt wird, sondern am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgeführt wird. Da der Gläubiger in der Regel eine sukzessive Entschuldung wünscht, wird für ein endfälliges Darlehen in der Regel ein Tilgungsersatz vereinbart. Das kann eine Kapitallebensversicherung, eine private Rentenversicherung, ein Bausparvertrag oder ein Investmentfonds sein. In jedem Fall verlangt die Bank die regelmäßige Besparung des gewählten Tilgungsersatz-Produktes sowie die Abtretung der Rechte aus diesem Produkt.

Insbesondere das endfällige Darlehen gegen Abtretung einer Lebensversicherung kam früher oft bei einer Immobilienfinanzierung zum Tragen, da dieses Finanzierungsmodell mit steuerlichen Vorteilen verbunden sein konnte: Sofern das Immobiliendarlehen zur Finanzierung eines vermieteten Objektes verwendet worden war, konnten die Schuldzinsen in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden, während der Vermögenszuwachs aus der Lebensversicherung nach Ablauf von zwölf Jahren steuerfrei war. Diese Finanzierungsvariante ist seit dem 1. 1. 2005 nicht mehr attraktiv. Seitdem müssen die Erträge einer nach diesem Termin abgeschlossenen Lebensversicherung im günstigsten Fall (Gesamtlaufzeit zwölf Jahre, Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr) mit mindestens 50 Prozent versteuert werden.

Losgelöst von der steuerlichen Betrachtung darf nicht übersehen werden, dass mit Ausnahme des Bausparvertrages bei keinem der Produkte, die sich als Tilgungsersatz anbieten, der zum Darlehensablauf angesammelte Wert verbindlich festgestellt werden kann. Dadurch kann zum Fälligkeitstermin eine Finanzierungslücke entstehen.

Die Zinsen für ein endfälliges Darlehen können wie bei einem Annuitätendarlehen für viele Jahre festgeschrieben werden. Auch ein variabler Zinssatz ist grundsätzlich möglich.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de